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Grundsätzlich kann jeder im Neuruppiner Tauschring mitmachen, der das sechzehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Teilnahme von Firmen ist nicht gestattet.
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Die Mitgliedschaft im Neuruppiner Tauschring beginnt, sobald das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und der jährliche Mitgliedsbeitrag entrichtet worden ist. Der Mitgliedsbeitrag kann per Barzahlung oder Überweisung beglichen werden.
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Der Mitgliedsbeitrag beträgt EUR 12,00. Ein ermäßigter Mitgliedsbeitrag von EUR 3,00 gilt für Schüler, Studenten, Auszubildende, sozial schwächer gestellte Personen, Rentner sowie Zivil- und Wehrdienstleistende. Die Mitgliedsbeiträge gelten immer für 12 Monate im Voraus. Für Familienangehörige (ab sechzehn Jahren) eines zahlenden Mitglieds ist die Teilnahme kostenlos.
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Jedes Mitglied erhält nach der Anmeldung eine Mitgliedsnummer, welche gleichzeitig die Nummer seines persönlichen Kontos im Neuruppiner Tauschring ist. Auf diesem Konto werden alle (-)Soll- und (+)Habenbuchungen des Mitglieds verzeichnet.
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Das Limit für (-)Soll- und (+)Habenbuchungen liegt bei 400 Talente (= 20 Stunden).
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Der Stand des Mitgliedskontos kann auf den Internetseiten (im geschützten Mitgliederbereich) eingesehen oder telefonisch in unserem Tauschringbüro erfragt werden.
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Außer Dienstleistungen können selbstverständlich auch Gegenstände getauscht werden. Den jeweiligen Tauschwert legen dabei vorab die Tauschpartner/Innen fest.
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Hierfür steht allen Mitgliedern des Neuruppiner Tauschrings das Formular »Inserate« zur Verfügung. Die Inserate können persönlich, per Briefpost, E-Mail oder auf den Internetseiten (aus dem geschützten Mitgliederbereich) an unser Tauschringbüro übermittelt werden. Alle Inserate werden bis auf Widerruf geführt, sie sind kostenlos und können in unbegrenzter Zahl veröffentlicht werden. Für den Inhalt der Inserate ist grundsätzlich immer der Inserent verantwortlich.
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Alle 3 Monate erscheint eine Ausgabe des Tauschringjournals, mit den dann aktuellen Angeboten und Gesuchen. Eine Übersicht über alle Angebote und Gesuche im Neuruppiner Tauschring, welche täglich aktualisiert wird, kann auf den Internetseiten eingesehen oder telefonisch in unserem Tauschringbüro erfragt werden.
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Die Kontaktdaten eines Tauschringmitglieds können persönlich, telefonisch und per E-Mail in unserem Tauschringbüro erfragt oder auch direkt auf den Internetseiten (im geschützten Mitgliederbereich) eingesehen werden.
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Prinzipiell bleibt es den Tauschpartner/Innen überlassen, in welcher Höhe sie die Leistungen verrechnen wollen. 20 Talent für eine Stunde in Anspruch genommene Leistungen, können dabei als Richtwert gelten.
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Schauen Sie sich dazu bitte unsere Beispielgrafik an. Hier wird Schritt für Schritt verdeutlicht, wie ein Tausch im wesentlichen abläuft.
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Grundsätzlich haften immer die Tauschpartner/Innen für allen Tauschvorgängen, was den Wert, Zustand oder die Qualität der Dienstleistungen und Gegenstände sowie steuerliche, schuld- und sozialversicherungsrechtliche Bestimmungen, Regelungen von Rechtsstreitigkeiten, Steuerforderungen oder Forderungen aus ungedeckten Schadensfällen sowie die Einhaltung der Bestimmungen des Gewerbe-, Handwerks-, Standes- und Wettbewerbsrechts betrifft. Alle Tauschringmitglieder sollten weiterhin über eine private Haftpflichtversicherung verfügen.
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Der Leistungserbringer muß den Tauschbeleg mit der Aufschrift: »Tauschbeleg für das Tauschringbüro« innerhalb von 14 Tagen in unserem Tauschringbüro (persönlich, per Briefpost oder E-Mail: Belegkopie als Anhang) einreichen, ansonst verfällt die Gutschrift. Kontobuchungen kann innerhalb von 4 Wochen widersprochen werden, ansonsten gelten sie als akzeptiert. Die verbuchten Werte stellen moralische Guthaben und Verpflichtungen dar. Da sie jedoch ein Versprechen auf Gegenleistung sind, besteht kein Rechtsanspruch. Es ist auch nicht möglich, diese in irgend einer Währung einzufordern.
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Bei Beschwerden wegen Regelverletzungen, kann sich jedes Mitglied vertrauensvoll an die Mitarbeiter unseres Tauschringbüros wenden. Jeder Beschwerde wird umgehend nachgegangen und im Konflikfall eine Vermittlung angestrebt.
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Sozialrecht: Empfängern von Arbeitslosengeld I oder Arbeitslosengeld II steht einer Mitgliedschaft im Tauschring nichts entgegen. Hier bei muß lediglich darauf geachtet werden, daß die Tätigkeit bei den Tauschvorgängen, die wöchentliche Zeit von 15 Stunden nicht überschreitet! Bitte informieren Sie trotzdem Ihren zuständigen Fallmanager bzw. Arbeitsvermittler/-berater über Ihre unentgeldliche Tätigkeit im Tauschring. Steuerrecht: Die im Tauschring erbrachten Leistungen zwischen den Tauschpartner/Innen, stellen kein Beschäftigungsverhältnis da, somit besteht auch keine Sozialversicherungspflicht. Auch außerhalb der Nachbarschaftshilfe getauschte Leistungen sind unbedenklich, wenn diese nur gelegentlich erbracht werden. Das Steuerrecht wird erst berührt, wenn beim Leistungstausch eine Nachhaltigkeit erkennbar wird. Bitte informieren Sie sich dann bei Ihrem Steuerberater oder dem zuständigen Finanzamt. Gewerbe- und Standesrecht: Die Ausübung bestimmter Tätigkeiten ist nur den dafür qualifizierten Berufsgruppen gestattet. Dies betrifft zum Beispiel medizinische Berufe, Steuerberater, Rechtsanwälte und Handwerker. Bei handwerklichen Tätigkeiten besteht jedoch die Möglichkeit, eine sogenannte “handwerkliche Hilfe” anzubieten.
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Innerhalb des Neuruppiner Tauschrings sind folgende Daten aller Mitglieder öffentlich: Vorname, Nachname, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail und der aktuelle Stand des Mitgliedskontos. Die Weitergabe von persönlichen Daten, außerhalb des Tauschrings ist strengstens verboten! Im Tauschringjournal erscheint bei jedem Inserat zusätzlich zum Text eine Chiffre und lediglich die persönliche Mitgliedsnummer. Bei der Beendigung einer Mitgliedschaft, werden alle persönlichen Daten restlos gelöscht.
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Die Mitgliedschaft im Neuruppiner Tauschring kann jederzeit beendet werden. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen. Voraussetzung ist jedoch ein ausgeglichener Kontostand. Sollte dies nicht möglich sein, dann können Negativstände (Soll) auch durch eine Geldspende abgeglichen und/oder Positivstände (Haben) auch an andere Mitglieder überschrieben werden. Zuviel gezahlte Mitgliedsbeiträge werden jedoch nicht erstattet.
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